Allgemeine Geschäftsbedingungen eventplanner.eco

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nachhaltigkeitslabels eventplanner.eco, herausgegeben von eventplanner.net, einer Marke von Pink Minds Media bv (Moleneinde 10, B-2381 Weelde, Belgien, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer BE 0892 854 217). Du erreichst uns unter info@eventplanner.net. Diese Version des Dokuments ist eine Übersetzung des niederländischen Originals und dient nur zu Informationszwecken. Im Falle von Unstimmigkeiten ist das niederländische Original maßgebend.

Anwendbarkeit

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beziehen sich die aktuellen Bedingungen auf das von eventplanner.net herausgegebene Nachhaltigkeitslabel eventplanner.eco, einschließlich der Labelkosten und etwaiger Audits. Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Antragstellers/Nutzers, denen ausdrücklich widersprochen wird.

Mit der Inanspruchnahme bzw. Inanspruchnahme einer Leistung von eventplanner.net im Rahmen des Nachhaltigkeitslabels erkennt der Kunde bzw. Nutzer an, dass er eine Kopie dieser Bedingungen erhalten bzw. vorab zur Kenntnis genommen hat, dass diese ihm widersprechen und er nimmt ihre Bedingungen unwiderruflich an.

Mit der Bewerbung um das Eventplanner.eco-Label erklärt sich der Bewerber auch mit den allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen der Plattform eventplanner.net einverstanden:

Bei der Anforderung des Labels bitten wir dich, ausdrücklich zu bestätigen, dass du diese Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert hast.

1. Anwendung

Stellt eine Organisation (Firma, Firma, juristische Person, natürliche Person, im Folgenden: „Antragsteller“) einen Antrag auf Erteilung des Umweltzeichens, gilt dieser mit der Bestätigung des Eingangs unwiderruflich als verbindlicher Antrag, der von eventplanner.net angenommen wird . Dies kann in Form einer Bestätigung des Antrags, einer Auskunftserteilung etc. erfolgen.

Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft verpflichtet sich der Antragsteller, in jedem Fall den Betrag für eine Erstzertifizierung des Labels zu zahlen und erteilt eventplanner.net einen Zertifizierungsauftrag. Dieser Betrag wird für eventplanner.net auch dann erworben, wenn sich der Bewerber später für einen Rücktritt entscheidet oder das Zertifizierungsverfahren ergibt, dass der Bewerber die Kriterien nicht erfüllt. Der Betrag ist zu entrichten, sobald der Antragsteller eine Zahlungsaufforderung/Rechnung von eventplanner.net erhält.

2. Geltungsbereich

Jede Zertifizierung gilt für eine bestimmte Marke/ein bestimmtes Produkt und für eine bestimmte Unternehmensseite. Beispielsweise benötigt ein Unternehmen, das mehrere Veranstaltungsorte verwaltet, ein Label für jeden Veranstaltungsort.

3. Preis

Bei der Anmeldung zum Erstaudit wird eine Auditgebühr in Höhe von 350 Euro (zzgl. MwSt.) fällig, ebenso für jedes Nachaudit (3 jährlich, bzw. zwischenzeitlich bei Änderungen, nach denen der Nutzer ein erneutes Audit beantragen muss).

Die Rechnungsprüfungsgebühr wird zum Zeitpunkt der Anfrage in Rechnung gestellt.

Zusätzlich zur Prüfungsgebühr fällt ein jährlicher Beitrag von 250 Euro (zzgl. MwSt.) zum Programm an. Der Jahresbeitrag ist erstmals unmittelbar nach der Verleihung des Labels fällig und wird ab diesem Zeitpunkt automatisch und jährlich in Rechnung gestellt.

Wenn mehr als 5 Labels gleichzeitig benötigt und angefordert werden, gelten Mengenrabatte.

4. Zertifizierungsverfahren

Der Nutzer darf das Umweltzeichen nur dann auf seiner eigenen Website und/oder anderen ausgehenden Kommunikation platzieren, wenn er das entsprechende Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat und eventplanner.net dieses Zeichen ausdrücklich und schriftlich verliehen hat.

Zur Erlangung und Aufrechterhaltung des Eventplanner.net-Umweltzeichens verpflichtet sich der Antragsteller, die folgenden Zertifizierungsverfahren und -regeln einzuhalten:

  • Eine Bewerbung ist nur durch ein in der Veranstaltungsbranche tätiges Unternehmen möglich (ermittelt durch die auf der eventplanner.net-Plattform verfügbaren Kategorien). Der Antragsteller muss außerdem über eine Eventplanner.net-Geschäftsseite verfügen (das Zertifikat ist mit der Seite verlinkt), unabhängig davon, ob es sich um eine kostenlose oder Premium-Version handelt.
  • Er ist verpflichtet, den eventplanner.net-Fragebogen zu den Nachhaltigkeitsambitionen wahrheitsgemäß auszufüllen, alle für die Beurteilung der Einhaltung der Auflagen erforderlichen Unterlagen, Spezifikationen und sonstigen Informationen zur Verfügung zu stellen und eine bevollmächtigte Person als Ansprechpartner zu benennen.
  • Der Bewerber/Nutzer verpflichtet sich, eventplanner.net ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und muss daher bei der Fertigstellung des Fragebogens bestätigen, dass er den Fragebogen nach Treu und Glauben wahrheitsgetreu und ohne falsche oder verfälschte Angaben ausgefüllt hat.
  • Um das Eventplanner.eco-Label bei der Erstbewerbung zu erhalten, ist eine Mindestpunktzahl von 75/100 erforderlich. Für die Re-Zertifizierung nach 3 Jahren liegt die Messlatte bei 80 %, für alle weiteren Re-Zertifizierungen bei 85 %. Damit soll den Bewerbern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Nachhaltigkeitsambitionen systematisch auszubauen.
  • Die gesamte Kommunikation und Dokumentation muss auf Englisch erfolgen. Sollten offizielle Dokumente nicht in englischer Sprache vorliegen, muss eine Übersetzung beigefügt werden.
  • eventplanner.net führt lediglich eine stichprobenartige Prüfung der vom Bewerber/Nutzer gemachten Angaben durch.
  • Wenn eventplanner.net der Ansicht ist, dass nicht alle Anforderungen erfüllt sind oder die Mindestpunktzahl nicht erreicht wurde, wird eventplanner.net den Antragsteller darüber informieren, in welchen Punkten es die Anforderungen nicht erfüllt.
  • Kann der Antragsteller nachweisen, dass innerhalb der von eventplanner.net gesetzten Frist Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt wurden, sodass alle Anforderungen erfüllt sind, stellt eventplanner.net sicher, dass nur die notwendigen Elemente der Bewertung wiederholt werden.
  • Wenn der Antragsteller innerhalb der gesetzten Frist keine akzeptablen Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt hat, darf das eventplanner.net-Mitglied das Umweltzeichen nicht tragen. eventplanner.net kann nach ausdrücklicher Mitteilung und abschließender Verbesserungsmöglichkeit auch beschließen, das Verfahren einzustellen und damit auf die Vergabe des Umweltzeichens zu verzichten. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Prüfungskosten für die jeweilige Prüfung.
  • Der Verweis auf die Konformität gemäß Umweltzeichen ist jedoch nur für das Produkt/die Dienstleistung/die Website zulässig, wie es im Zertifikat oder anderen zum Zertifikat gehörenden Anlagen angegeben ist.
  • Sobald und solange der Antragsteller sämtliche Bedingungen des Umweltzeichens erfüllt und das Umweltzeichen an den Antragsteller (im Folgenden „Nutzer“) vergeben wurde, erhält der Nutzer ein Vertrauensprofil auf der Website von eventplanner.net. Dieses Vertrauensprofil enthält einen vollständigen Bericht des Benutzers, der Folgendes umfasst: den Fragebogen mit den Antworten des Benutzers, den Punktzahlen und allen vom Benutzer begangenen Verstößen. Mit der Beantragung des Labels erklärt sich der Antragsteller hiermit ausdrücklich einverstanden.
  • Der Nutzer verpflichtet sich, nach Genehmigung des Umweltzeichens das Eventplanner.eco-Widget (mit Link zum vollständigen Bericht auf der Website von Eventplanner.net) auf der Startseite seiner Website zu platzieren. Mit jeder Online-Meldung des erreichten Eventplanner.eco-Labels stellt der Antragsteller einen Link zum Vertrauensprofil bereit (dies ist wesentlich für die Feedbackschleife, in der Nutzer der Eventplanner.net-Plattform Verstöße melden können). Die physische Plakette, die jeder Bewerber nach Verleihung des Labels erhält, muss an prominenter Stelle am Veranstaltungsort (bzw. Büros, wenn es sich um ein anderes Veranstaltungsunternehmen handelt) aufgehängt werden. Gegen eine Gebühr können weitere Plaketten und Aufkleber bestellt werden, die an anderen Orten aufgehängt werden können.
  • Darüber hinaus beteiligt sich der Nutzer aktiv an der Bewertungsplattform eventplanner.net und gibt Kunden die Möglichkeit, die Leistung des Unternehmens, einschließlich seiner Nachhaltigkeitsbemühungen, zu loben oder Feedback zu geben.
  • Lässt sich der Nutzer, der zuvor die Anforderungen des Umweltzeichens erfüllt hat, nicht fristgerecht (innerhalb von 3 Jahren) erneut verifizieren, wird das Label entzogen.

Aufgrund des Systems der „ehrenwörtlichen Erklärung“ prüft eventplanner.net nicht alle Aussagen des Antragstellers, sondern wird dies weiterhin stichprobenartig tun. Darüber hinaus ermöglicht die transparente Veröffentlichung der Ziele des Antragstellers, dass jeder Verstöße gegen die versprochenen Ambitionen melden kann.

Die Zertifizierungsbedingungen werden von eventplanner.net geprüft.

Das Eventplanner.eco-Label ist 3 Jahre lang gültig, danach ist ein erneutes Audit zur Erneuerung des Zertifikats erforderlich. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, nach diesem 3-Jahres-Zeitraum und/oder wenn sich seine Situation ändert und eine der versprochenen Nachhaltigkeitsambitionen nicht mehr erfüllen kann, ein neues Audit zu beantragen und durchführen zu lassen. Audits und Re-Audits werden immer anhand der neuesten Version der von eventplanner.net veröffentlichten Kriterien durchgeführt (es ist also möglich, dass die Anforderungen im Laufe der Zeit strenger werden, zusätzliche Richtlinien hinzugefügt werden und/oder andere Richtlinien vorgeschrieben werden).

Die endgültige Zertifizierung erfolgt durch eventplanner.net. Die Entscheidung von eventplanner.net ist endgültig und für alle Beteiligten bindend. Der Beschluss kann zusätzliche Auflagen für die Verwendung des Labels und die Zertifizierung vorsehen. Der Antragsteller/Bewerber/Nutzer akzeptiert vorbehaltlos und unwiderruflich, dass eventplanner.net in erster und letzter Instanz entscheidet. Weigert sich ein Bewerber, der Entscheidung von eventplanner.net Folge zu leisten, hat dies automatisch zur Folge, dass:

  • dieser ist es Partei nicht gestattet, das Umweltzeichen zu verwenden;
  • alle aufgrund des gestellten Antrags für das Zertifizierungsverfahren fälligen Beiträge sind fällig und zahlbar; Und
  • Die betreffende Partei verliert möglicherweise ihre Geschäftsseite auf eventplanner.net.

5. Beibehaltung und Verlust des Labels

Um das Umweltzeichen nutzen zu dürfen, muss der Nutzer die Zertifizierungsbedingungen, die von ihm festgelegten Ambitionen, die genannten Verhaltenskodizes und ggf. die Richtlinien oder Vorschriften zur Verwendung des Umweltzeichens kontinuierlich einhalten. Bedingungen, wie sie festgelegt sind können im Anschluss an die jährliche Zertifizierung abgelegt werden. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, ein erneutes Audit zu beantragen und durchführen zu lassen, wenn sich seine Situation ändert und er eines der versprochenen Nachhaltigkeitsambitionen nicht mehr erfüllen kann.

Stellt eventplanner.net selbst oder aufgrund einer Meldung Dritter einen Verstoß fest, gibt es dem betreffenden Nutzer zunächst eine Frist von 30 Kalendertagen, um Maßnahmen zu ergreifen. Liegt keine Regulierung vor, kann eventplanner.net beschließen, das Label zu entziehen (und dies sowie die Verstöße auf der Website zu veröffentlichen) oder rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtswidrige Verwendung des Labels oder Hinweise darauf zu unterbinden. Im Falle eines späteren Verstoßes kann eventplanner.net unverzüglich Maßnahmen ergreifen. Als Verstoß gilt die missbräuchliche Nutzung des eventplanner.net-Umweltzeichens, die Nichteinhaltung der ehrenwörtlichen Selbsterklärung zu den versprochenen Ambitionen sowie die Nichtzahlung fälliger Beiträge zur Zertifizierung.

eventplanner.net ist in keiner Weise verpflichtet, kontinuierliche oder periodische Kontrollen bei den zertifizierten Organisationen durchzuführen. Jede juristische oder natürliche Person:

  • die Bedingungen und Richtlinien der Zertifizierung einzuhalten sowie die versprochenen Ambitionen (weiterhin) zu verwirklichen (Ehrenerklärung);
  • alle gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf seine Aktivitäten und seinen Betrieb einzuhalten, wofür eventplanner.net keinerlei Verpflichtung übernimmt;
  • Darüber hinaus bleibt die alleinige Haftung für die Inhalte, Informationen und sonstigen Informationen auf deiner Website, E-Mails, Daten oder sonstigen Informationen bestehen.

6. Benachrichtigungen Dritter

Wenn ein Dritter der Meinung ist, dass ein Nutzer nicht mehr im Einklang mit den (Mindest-)Anforderungen des Nachhaltigkeitslabels oder den Nachhaltigkeitsambitionen handelt oder beim Ausfüllen seines Fragebogens falsche Angaben gemacht hat, kann dieser Dritte dies eventplanner.net melden.

eventplanner.net wird den Nutzer schnellstmöglich per E-Mail über diese Benachrichtigung informieren und ihm Gelegenheit zur Rechtsverteidigung geben. Die Meldung wird dann innerhalb von dreißig Tagen bearbeitet. Wenn der Benutzer innerhalb dieser dreißigtägigen Frist antwortet, beurteilt eventplanner.net anhand der Informationen in der Meldung und der anschließenden Kommunikation mit dem Meldenden und dem Benutzer, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. eventplanner.net trifft die endgültige Entscheidung. Reagiert der Nutzer innerhalb dieser dreißigtägigen Frist nicht, ist eventplanner.net berechtigt, das Label gemäß Artikel 10 dieser Bedingungen zu entziehen. eventplanner.net wird dies tun, wenn es der Meinung ist, dass der Bericht ausreichende Sicherheit über den Verstoß bietet (ggf. mit zusätzlicher eigener Untersuchung). eventplanner.net trifft in beiden Situationen immer die endgültige Entscheidung (mit oder ohne Benutzerfeedback). Es trifft diese Entscheidung völlig frei, nach bestem Wissen und Gewissen und kann dafür in keinem Fall haftbar gemacht werden.

Das Etikett wird während der Bearbeitung der Beschwerde nicht entfernt, es sei denn, eventplanner.net hält dies aufgrund besonderer Umstände für erforderlich.

7. Pflichten

Der Antragsteller/Nutzer akzeptiert, dass die Nutzung des Umweltzeichens die Erfüllung sämtlicher zu diesem Zeitpunkt geltenden Zertifizierungsbedingungen sowie die Einhaltung der versprochenen Nachhaltigkeitsmaßnahmen mit sich bringt, auch wenn dies bedeutet, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt eine zusätzliche Zertifizierung beantragen muss .

Es obliegt selbstverständlich auch dem Antragsteller/Nutzer, die Hinweise von eventplanner.net zu befolgen und umzusetzen.

Der Antragsteller/Nutzer ist für die Bereitstellung der notwendigen Informationen und Folgemaßnahmen verantwortlich, damit eventplanner.net mit der Beratung beginnen/fortfahren kann. Gelingt einem Bewerber/Nutzer ein Zertifizierungsprozess nicht, oder wird dieser wegen mangelnder Konformität oder Einhaltung notwendiger Verbesserungsmaßnahmen abgebrochen, stellt dies keinen Mangel seitens eventplanner.net dar und die fälligen Gebühren bleiben bestehen eventplanner.net.

8. Haftung

Außer bei Vorsatz oder einem unmittelbar schwerwiegenden Fehler kann eventplanner.net im Falle einer Zertifizierungsverweigerung oder eines späteren Widerrufs nicht haftbar gemacht oder belangt werden, da es in der Verantwortung des Antragstellers/Benutzers liegt, die Zertifizierungsbedingungen einzuhalten.

eventplanner.net stellt die vollständige Meldung des Nutzers (ausgefüllter Zertifizierungsfragebogen, mögliche Verstöße etc.) auf seiner Online-Plattform bereit, sodass für jeden Besucher der Website überprüft werden kann, inwieweit der Nutzer die Bedingungen einhält und wann das Umweltzeichen verliehen wurde. Der Träger des Nachhaltigkeitslabels unterzieht sich alle drei Jahre einem erneuten Audit. Der Nutzer ist für die Genauigkeit, Richtigkeit, Sicherheit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen und Inhalte verantwortlich. eventplanner.net führt lediglich eine stichprobenartige Prüfung der vom Nutzer gemachten Angaben durch. eventplanner.net führt solche Kontrollen im Rahmen des Audits durch, kann diese aber auch in den drei Folgejahren stichprobenartig und zu selbst gewählten Zeitpunkten durchführen. Darüber hinaus können Besucher von eventplanner.net Verstöße melden. eventplanner.net übernimmt daher keine Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, und kann nicht für die von Benutzern bereitgestellten Informationen und/oder Inhalte haftbar gemacht werden. Der Nutzer stellt eventplanner.net daher von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit fehlerhaften oder veralteten Informationen frei. eventplanner.net kann nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der hochgeladenen Dateien haftbar gemacht werden.

Jegliche Haftung von eventplanner.net ist stets ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder gleichwertigem schwerwiegendem Fehler oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden, die an oder durch die von ihr bereitgestellten Waren und/oder Dienstleistungen verursacht werden.

Die Haftung von eventplanner.net für jeglichen Nutzungsausfall, eingeschlossen Gewinn und/oder indirekte Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sofern ein etwaiger Haftungsausschluss nicht greift, ist die Haftung von eventplanner.net auf einen Betrag in Höhe des Doppelten der von ihr im Zusammenhang mit oder im Zusammenhang mit der schadenverursachenden Tätigkeit zu berechnenden oder bereits berechneten Beträge begrenzt.

9. Rechnungsstellung und Zahlung

Alle Rechnungen von eventplanner.net sind per Banküberweisung oder Online-Zahlung auf der Plattform zahlbar.

Rechnungen werden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt bezahlt.

Bei Zahlungen, die nach dem festgelegten Fälligkeitsdatum erfolgen, wird automatisch und ohne Inverzugsetzung ein Verzugszins von 1 % pro Monat berechnet, wobei der Beginn eines Monats als ganzer Monat zählt. Auf den Rechnungsbetrag, der am Fälligkeitstag nicht beglichen wird, wird eine Gebühr in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 125 €, als Beitrag zur Deckung der Verwaltungskosten und anderer durch die Nichtzahlung verursachter Kosten erhoben. Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten von Rechnungen trägt der Kunde.

Bei Nichtzahlung der fälligen Rechnung(en) ist eventplanner.net berechtigt, die Ausführung des Vertrages nach vorheriger Inverzugsetzung bis zum Zeitpunkt der Zahlung auszusetzen oder nach eigener Wahl auf eigene Kosten zu kündigen. des Antragstellers/Antragstellers/Markenträgers. eventplanner.net kann in diesem Fall das Label entziehen.

10. Dauer und Kündigung

Jeder Vertrag mit eventplanner.net bezüglich des Labels wird für einen bestimmten Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit dem Vertragsdatum und damit der ausdrücklichen Bestätigung des Antrags durch eventplanner.net, geschlossen.

Am Ende eines jeden Jahres sendet eventplanner.net automatisch einen Vorschlag zur Erneuerung des Labels in Form einer Rechnung. Wenn der Nutzer keine Verlängerung wünscht, muss er eventplanner.net innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Rechnung schriftlich darüber informieren.

Die Parteien können diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige gerichtliche Intervention per Einschreiben unter allen folgenden Umständen kündigen, unbeschadet ihres Rechts, eine zusätzliche Entschädigung zu fordern, wenn:

  • eventplanner.net kann nachweisen, dass der Bewerber/Nutzer zur Erlangung des Labels falsche Angaben gemacht hat, die er ohne diese falschen Angaben andernfalls nicht erhalten hätte;
  • Der Antragsteller hat nach Änderungen, die zur Nichteinhaltung der Anforderungen des Umweltzeichens führen, kein erneutes Audit beantragt.
  • der Anmelder/Nutzer versäumt die Rechnungen von eventplanner.net trotz vorheriger Mahnung zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu bezahlen;
  • Nutzung des Umweltzeichens durch den Antragsteller/Nutzer zum Nachteil von eventplanner.net oder anderen Nutzern;
  • im Falle der Nichterfüllung einer seiner vertraglichen Pflichten durch den Bewerber/Nutzer; oder
  • im Falle eines Konkurses oder einer scheinbaren Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers/Nutzers.

Bevor eine Partei den Vertrag gemäß Artikel 9 kündigen kann, muss sie zunächst die andere Partei schriftlich in Kenntnis setzen und ihr eine weitere Frist von 10 Arbeitstagen einräumen, um die Situation zu beheben, die der Kündigung zugrunde liegt (es sei denn, eine andere mündlich oder vertraglich vereinbarte Frist), nach deren Ablauf die säumige Partei berechtigt ist, den Vertrag gemäß Artikel 9 zu kündigen, wenn die Situation nicht behoben wird.

Jede der Parteien kann den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass eine zusätzliche Entschädigung möglich ist, wenn sich die andere Partei auf höhere Gewalt beruft (siehe Artikel 10) und der Zeitraum der höheren Gewalt länger als 3 Monate gedauert hat oder sobald dies der Fall ist Es wurde mit Sicherheit festgestellt, dass es länger als 3 Monate andauert.

Die Kündigung des Vertrages, unabhängig davon, wie diese erfolgt, bedeutet, dass eventplanner.net das Label zurückzieht. Kann er dies aufgrund technischer Schwierigkeiten nicht selbst tun, ist der Labelträger verpflichtet, ihn innerhalb von drei Kalendertagen nach Aufforderung durch eventplanner.net von der Website zu entfernen.

11. Höhere Gewalt

Wenn eine der Parteien aufgrund einer Situation höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise weiterhin zu erfüllen, setzt diese höhere Gewalt die Erfüllung dieser Verpflichtungen für die Dauer und den Umfang der Situation höherer Gewalt aus, und zwar ohne dass dies der Fall ist Parteien gehen untereinander Verpflichtungen ein. Entschädigung oder Schadensersatz fällig sind. Die von einer Situation höherer Gewalt betroffene Partei muss die andere Partei so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen schriftlich informieren.

Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die außerhalb unseres Willens und unserer Kontrolle liegen und die die Erfüllung unserer Verpflichtungen ganz oder teilweise verhindern. Hierzu zählen unter anderem Streiks, Feuer, Betriebsunterbrechungen, Energieunterbrechungen, Störungen in einem (Telekommunikations-)Netzwerk oder genutzten Verbindungs- oder Kommunikationssystemen und/oder die Nichtverfügbarkeit unserer Website zu irgendeinem Zeitpunkt, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Lieferanten oder andere beauftragte Dritte, ...

12. Geistiges Eigentum

Die Website, Logos, Texte, Fotos, Namen und im Allgemeinen alle Mitteilungen von eventplanner.net sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt, die entweder uns oder unseren Lieferanten oder anderen Rechteinhabern gehören.

Es ist untersagt, die Werke, die geistigen Eigentumsrechten unterliegen, wie in diesem Artikel beschrieben, zu nutzen und/oder zu verändern. Beispielsweise dürfen Sie Zeichnungen, Fotos, Namen, Texte, Logos, Farbkombinationen usw. nicht ohne unsere vorherige und ausdrückliche schriftliche Genehmigung kopieren oder reproduzieren.

13. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt belgischem Recht.

Alle Streitigkeiten jeglicher Art im Zusammenhang mit den von eventplanner.net bereitgestellten Dienstleistungen oder Produkten werden ausschließlich den Gerichten des Gerichtsbezirks Antwerpen vorgelegt.

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